2019

Alles Wissenswerte über den Immobilienkaufvertrag

Beim Abschluss eines Immobilienkaufvertrages gilt es viele verschiedene Dinge zu beachten, damit er am Ende rechtswirksam ist und keine Fragen offen bleiben, die vielleicht zu Streitigkeiten und Problemen führen können. Ein Immobilienkaufvertrag bedarf nach den meisten gesetzlichen Regelungen der notariellen Form, das heißt, er muss zwingend vor einem Notar geschlossen werden. Ansonsten besitzt er keine Gültigkeit. In einem solchen Vertrag sollte auf jeden Fall genau festgehalten werden, wer der Käufer und der Verkäufer ist.


Immobilienmakler und ihre Aufgaben

Der Immobilienmakler ist entweder ein selbstständiger Kaufmann oder für eine Immobilienfirma in unterstützender Funktion tätig. Als selbstständiger Gewerbetreibender benötigt er eine behördliche Genehmigung auf der Basis der Gewerbeordnung. Er vermittelt entweder einen Kauf- oder einen Mietvertrag. Vermieter oder Verkäufer müssen vor dem Abschluss eines Vermittlungsvertrages den Beweis erbringen, dass sie Eigentümer der betreffenden Immobilie sind. Diesen Nachweis belegen sie durch eine beglaubigte Kopie des Grundbuchauszuges. Sobald der Vermittlungsvertrag unterschrieben worden ist, nimmt der Makler das betreffende Objekt in seine Kartei auf.