Eine Hausverwaltung kümmert sich um die Anliegen der Mieter

Wer Mieter einer Wohnung ist kann nur bis zu einem gewissen Punkt selbst über die Einrichtung und bestimmte Baumaßnahmen entscheiden. Neben baulichen Veränderungen und der Ausstattung der Wohnung können jedoch auch Reparaturen fällig werden oder Mängel auftreten. Alle genannten Punkte erfordern die Abstimmung zwischen dem Mieter und der zuständigen Verwaltung des Hauses.

Bei Mängeln muss die Hausverwaltung informiert werden

Mängel können praktisch in jeder Wohnung auftreten. Mal fällt die Heizung aus, ein anderes Mal fällt der Türgriff ab. All diese Dinge muss der Mieter nicht selbst reparieren, sondern seiner Verwaltung mitteilen. Diese kann dann einen geeigneten Fachmann in die Wohnung schicken, um die Mängel zu beheben. Je nachdem, wie schwerwiegend das Problem ist, müssen in entsprechendem zeitlichen Umfang geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Fällt im Winter die Heizung aus, muss binnen kürzester Zeit reagiert werden, da sonst die Wohnung unbewohnbar wird und eventuell noch zusätzliche Probleme entstehen können. Erhält der Mieter in angemessener Zeit keine Hilfe, kann dieser die Miete mindern oder sogar vorübergehend in ein Hotel ziehen. Die entstandenen Kosten können dann direkt an den Verwalter weitergeleitet werden. Ein anderer Fall sind kleine Mängel, welche man auch als Bagatelle bezeichnen könnte. Manche Hausverwalter haben einen extrem vollen Schreibtisch und müssen mit wenig Personal für die Zufriedenheit von hunderten Mietern sorgen. Meldet man nun an, dass ein Fenster leicht undicht ist, kann man nicht unbedingt innerhalb weniger Stunden Hilfe erwarten. Hier ist es dem Mieter zumutbar selbst entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen oder die Zeit zu überbrücken.

Der Hausverwaltung insbesondere bei kleineren Mängeln immer genug Zeit geben

Handelt es sich um einen kleineren Schaden, kann durchaus die Reparatur erst binnen 14 Tagen erfolgen. Das Fenster schließt nicht mehr zu hundert Prozent ab, es zieht durch den Türschlitz oder die Türklingel hat einen kleinen Defekt. Alles dies sind Beispiele für kleinere Mängel, welche für den Mieter eine gewisse Kulanz gegenüber dem Vermieter oder der zuständigen Verwaltung bedeuten sollten.

Kleinreparaturklausel beachten

Ist eigentlich jeder Schaden eine Angelegenheit der Hausverwaltung? Nicht immer, denn bestimmte Klauseln im Mietvertrag können dies einschränken. Der Mieter kann durchaus dazu verpflichtet werden kleinere Reparaturen bis zu einer bestimmten Summe selbst zu reparieren. Er trägt somit die Kosten und hat keinerlei Anspruch auf Erstattung.

Nicht voreilig die Miete senken

Mängel sorgen bei vielen Mietern für Frust und dies führt dann oft zu einer Senkung der Kaltmiete seitens des Mieters. Zuerst muss der Vermieter oder Verwalter eine angemessene Frist zur Behebung erhalten. Erst, wenn Verzug eintritt oder Mängel gar nicht behoben werden, hat der Mieter die Möglichkeit einen Teil der Kaltmiete vorsorglich einzubehalten. TC Bauregie GmbH & Co.KG ist Ihr Hausverwalter in Wismar.


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